Verschärfung für das Sporttreiben in Innenräumen

Sei Dienstag 28. Dezember 2021 ist eine „Verschärfung für das Sporttreiben in Innenräumen“ in Kraft getreten

Danach gilt in Nordrhein-Westfalen zunächst bis einschließlich
Mittwoch, den 12.01.2022

die sogenannte 2G-Plus-Regel, die besagt,
dass Sport nur noch von immunisierten, also geimpften oder genesenen Personen
ausgeübt werden darf, die zusätzlich einen aktuellen, negativen Bürgertestnachweis vorlegen können, der nicht älter als 24 Stunden sein darf

Die Teilnahme an der jeweils ersten
Übungsstunde nach den Weihnachtsferien
ist somit ausschließlich unter den oben
genannten Voraussetzungen möglich.

Impf- und Testnachweis sind vor dem Betreten
der Sporthalle unaufgefordert der Übungsleitung
oder einer von ihr bestimmten Person vorzuzeigen und von dieser in der Anwesenheitsliste zu
dokumentieren

Bielefeld/Schildesche, 28.12.2021

Petra Tödheide, Vereinsvorsitzende

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